Teilnahmebedingungen

  1. Allgemeines
    1. Die Verlosung wird betrieben von: Caramba Chemie GmbH & Co. KG, Wanheimer Str. 334 – 336, 47055 Duisburg (im Folgenden „Caramba“).
    2. Ein Teilnehmer im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist, wer die Dienste und Leistungen dieser Verlosung nutzt (“Sie”).
    3. Die Teilnahme ist kostenlos, es muss kein Geld-Einsatz geleistet werden. Der Nutzer trägt die auf seiner Seite entstehenden Kosten für die Frankierung der Teilnahmekarte selbst. Zwischen den Nutzern und Caramba gelten die folgenden Teilnahmebedingungen.
    4. Caramba behält sich vor, die Verlosung zu einem beliebigen Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden. Insbesondere wird dann von einer Beendigung der Verlosung Gebrauch gemacht, wenn aus rechtlichen Gründen eine sichere und ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung nicht weiter gewährleistet werden kann.
    5. Caramba behält sich vor, die Teilnahmebedingungen zu jeder Zeit abzuändern.
  2. Teilnahme
    1. Es sind ausschließlich Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr teilnahmeberechtigt, die Ihren ständigen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben (siehe Punkt 4.2). Ausgeschlossen sind die Mitarbeiter der Caramba Bremen GmbH, der Caramba Chemie GmbH & Co KG, der Caramba Verwaltungs-GmbH, sowie deren Angehörigen.
    2. Für die Teilnahme an der Verlosung „Lackversiegelung t²“ muss der Teilnehmer eine komplett ausgefüllte Teilnahmekarte ausfüllen und postalisch an die Caramba Chemie GmbH & Co. KG versenden. Mit der Teilnahme an der Verlosung akzeptiert der Nutzer die Teilnahmebedingungen, den Datenschutz und willigt damit in ein Nutzungsverhältnis ein.
    3. Der Zeitraum für den Eingang der vollständig ausgefüllten Teilnahmekarten beim Empfänger ist vom 10. bis 30. April 2019. Gültig ist das Datum des Poststempels.
  3. Verlosung
    1. Die Verlosung erfolgt am 6. Mai 2019.
    2. An der Verlosung nehmen alle Gewinnkarten teil, die innerhalb der Teilnahmefrist vollständig ausgefüllt beim Empfänger eingegangen sind.
    3. Der Gewinn umfasst eine professionelle Lackaufbereitung im Wert von ca. 1.500 €. Der Wert ergibt sich aus dem Produkt, welches verarbeitet wird, und dem Aufwand, der für die Applikation des Produktes entsteht.
  4. Gewinnabwicklung
    1. Der Gewinner wird von Caramba telefonisch oder per Email über den Gewinn benachrichtigt. Mit dieser Form der Bekanntgabe erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden.
    2. Die Durchführung der professionellen Lackaufbereitung erfolgt am Wohnort des Gewinners durch einen spezialisierten Fachmann, sofern sich der Wohnort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.
    3. Das Datum und die Uhrzeit für die Durchführung der professionellen Lackaufbereitung erfolgt in individueller Absprache zwischen dem Gewinner und dem unter Punkt 4.2 erwähnten Fachmann.
    4. Die vollständigen Kontaktinformationen dieses Fachmanns werden dem Gewinner zu gegebener Zeit mitgeteilt.
    5. Sind zusätzliche, nicht auf der Teilnahmekarte der Verlosung abgefragte, Kontaktdaten notwendig, werden diese ebenfalls schriftlich per E-Mail vom Gewinner abgefragt. Werden die notwendigen Kontaktdaten vom Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen geliefert oder bestätigt der Gewinner den Gewinn nicht innerhalb von vier Wochen, so steht das Erlöschen des Gewinnanspruchs im Ermessen von Caramba.
    6. Der Gewinner hat keinen Anspruch auf Änderung oder Ergänzung des jeweiligen Gewinns. Folgekosten, die durch den Gewinn ausgelöst werden, hat der Gewinner selbst zu tragen. Ein Umtausch des erhaltenen Gewinns ist ausgeschlossen.
    7. Caramba behält sich vor einen Gewinn durch einen äquivalenten und gleichwertigen oder einen mit dem Gewinner ausgehandelten anderen Gewinn zu ersetzen, falls der ausgelobte Gewinn nicht beziehbar sein sollte.
    8. Ein Anspruch auf Barauszahlungen eines Gewinns besteht seitens des Gewinners nicht.
    9. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
  5. Haftung
    1. Caramba haftet für keinerlei Schäden, die durch die Applikation der professionellen Lackaufbereitung entstehen, es sei denn, dass diese Schäden von Caramba vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
  6. Sonstiges
    1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, soweit es die Bestimmung des Gewinners betrifft.
    2. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
    3. Caramba behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Abweichende Bedingungen der Nutzer werden nicht anerkannt, es sei denn, Caramba stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
    4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt. An ihrer Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.